Energienews


07.10.2025

Energetische Maßnahme: Erst bei vollständiger Zahlung gibt‘s die Steuerermäßigung

Eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie vollständig bezahlt wurde, so der Bundesfinanzhof. Vorher darf sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Rudolf Lüke
Am Mühlengraben10
33034 Brakel
Tel.: 05276-1344
Mobil: 01753733749
RudolfLueke@t-online.de


Betriebsinhaber

Schornsteinfegermeister
Rudolf Lüke

Mitarbeiter

Schornsteinfegergeselle
Maximilian Friederich